Bozen – In Italien sollten Autofahrer aufpassen, da eine kürzlich wiedereingeführte Verkehrsregelung für unangenehme Überraschungen sorgen könnte, insbesondere für diejenigen, die Fahrräder transportieren.
Für die Warntafeln gelten klare Vorschriften, die vom ADAC zusammengefasst werden:
- Grundsätzlich muss bei Transporten, die über das Fahrzeugheck hinausragen, eine rot-weiße Warntafel angebracht werden.
- Bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite überragen, sind zwei Warntafeln erforderlich, jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung.
- Die Warntafel muss aus Metallblech sein, mindestens 50 x 50 Zentimeter groß und rot-weiß schraffiert sein, mit fünf roten Streifen.
In Italien ist es Pflicht, dass Fahrräder nicht breiter sein dürfen als das Fahrzeug, mit dem sie transportiert werden. Obwohl die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt, dass die Ladung jeweils 30 Zentimeter über die Rückleuchten hinausragt, gilt diese Regelung nicht für sogenannte schwer erkennbare Ladungen.
Die neue italienische Straßenverkehrsordnung stuft Fahrräder als „schwer erkennbare Ladung“ ein. Daher dürfen sie, wenn sie auf einem Heckträger montiert sind, nicht breiter sein als das Auto selbst.
Verstöße gegen diese Vorschriften können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Besonders für Fahrradtransporte kann dies teuer werden, da laut ADAC Bußgelder von bis zu 345 Euro möglich sind.